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Bauhygiene

Krankenhausgebäude werden um- oder neugebaut. Dieses so zu gestalten, dass hinterher Abläufe hygienegerecht funktionieren, soll gemäß der Bayerischen Medizinhygieneverordnung durch ein Bauhygienegutachten sichergestellt werden. Es soll so gewährleistet werden, dass die Räumlichkeiten hygienegerechte Abläufe ermöglichen. Wenn Räume zu klein und Wege zu weit sind, darf z.B. bezweifelt werden, dass das Personal sich leicht tut, hygienische Vorgaben einzuhalten.

In der Praxis empfiehlt es sich, Krankenhaushygieniker von Anfang an in die Planungen einzubinden. Es muss leider immer wieder beobachtet werden, dass die geplante Ausstattung sich häufig nicht an den hygienischen Erfordernissen orientiert.