Mängel im Betrieb oder bei der Ausführung von Trinkwasserinstallationen können zur Bildung von Biofilm in den Leitungen führen. Aus diesem können Keime freigesetzt werden, die vulnerable Personen – also Patienten – gefährden. Deshalb fordert die Trinkwasserverordnung grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Gerade in Krankenhäusern mit einer älteren Gebäudesubstanz ist das eine Herausforderung. Aber auch bei Neu- und Umbauten sind die Anforderungen höher als Planer und Bauherren häufig bewusst ist: Nicht jeder Wasserhahn ist für den Einsatz im Krankenhaus geeignet, nicht jede Maßnahme die Mühen wert.
Ziel ist es auch hier, viele nosokomiale Infektionen zu vermeiden. Den Spagat zwischen einfachen, aber nachvollziehbaren Methoden und hohen unnötigen Kosten hinzubekommen, ist schwierig. Über die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und sinnvolle Umsetzungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne.